Gasthaus & Pension "Schützenhaus" Pulsnitz 

Pulsnitzer Gasthaustradition

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beherbergung im Gasthaus "Schützenhaus" Pulsnitz, Inhaber: Dirk Busch und Gerd Busch GbR

Stand: 1. Juni 2020

"Schützenhaus" Pulsnitz, Inhaber: Dirk Busch und Gerd Busch GbR,                                                                                      Wettinplatz 1, 01896 Pulsnitz, Tel.: +49 (0) 3 59 55- 4 47 92, info@schuetzenhaus-pulsnitz.com, St. Nr.: 213/ 151/ 16004 -       nachstehend "Gasthaus" genannt.

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von                            Pensionszimmern, zur Beherbergung und Tagung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und                              Lieferungen der Pension. 


1.2 Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Gasthaus und dem
      Gast individuell vereinbart wurden. 


2.   Zustandekommen des Vertrages

2.1 Der Aufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kommt zustande, indem der Gast einen Antrag 
      abgibt (Zimmerbuchung), der durch das Gasthaus angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch
      eine Bestätigung der Zimmerbuchung. Erfolgt die Zimmerbuchung schriftlich, dazu zählen auch 
      Buchungen per E- Mail, per Fax, per elektronischem Buchungsformular oder über eine 
      Onlinebuchungsplattform, dann gilt der Antrag nur mit unserer schriftlichen Bestätigung (auch per
      E- Mail, oder per Fax) als angenommen.

2.2 Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Gasthaus gegenüber
       zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem 
       Hotelannahmevertrag, sofern dem Gasthaus eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
      der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
      Gasthauses.


3. Preise und Leistungen

3.1  Das Gasthaus ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen 
      Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
       genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gasthauses zu zahlen.
       Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des 
       Gasthauses gegenüber Dritten.

3.3 Die vereinbarten Preise schließen die für die einzelnen Leistungen jeweils gültige, gesetzliche
       bestimmte Mehrwertsteuer, die am Tage der Abrechnung gültig ist, ein. 

3.4 Die Preise können vom Gasthaus geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der
       Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gasthauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste
       wünscht, und das Gasthaus dem zustimmt.

3.5 Bei Buchungen, die 6 Monate und länger vor dem gewünschten Anreisedatum erfolgen, bitten wir um Verständnis, dass             die jeweiligen Preise für die einzelnen Leistungen streng freibleibend sind und vom Gasthaus entsprechend seinen                     Erfordernissen angepasst werden können.

3.6  Rechnungen des Gasthauses sind sofort nach Zugang oder Übergabe ohne Abzug zahlbar. 
       Zahlungsmittel sind grundsätzlich Bargeld oder Girocard. Die Abrechnung erfolgt in Euro, Fremdwährungen werden                 durch das Gasthaus nicht angenommen.

       Andere Zahlungsmittel oder Zahlungsarten sind nur mit vorheriger Zustimmung des Gasthauses 
       möglich.

       Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang 
       oder Übergabe einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher
       ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. 
       Bei Zahlungsverzug ist das Gasthaus berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe
       von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz
       9% über dem Basiszinssatz. Dem Gasthaus bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens 
       vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Gasthaus eine Mahngebühr von 
       2,00 EUR erheben.

3.7 Das Gasthaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung
       oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können
       im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Gasthaus ist ferner berechtigt, während des 
       Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer 
       Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

3.8 Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber
       einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.


4. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes

4.1  Das Gasthaus räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. 
      Dabei gelten folgende Bestimmungen in Abhängigkeit des Zeitpunktes der Stornierung oder des
      Rücktritts oder der nicht Inanspruchnahme der vertraglich vereinbaren Leistungen durch den
      Gastes:

     - Erfolgt trotz gültigem Vertrag keine Anreise, dann steht dem Gasthaus eine Entschädigung in voller Höhe der aller                      vertraglich vereinbarten Leistungen zu.

     -  Eine kostenfreie Stornierung/ ein kostenfreier Vertragsrücktritt ist bis 8 Tage vor dem Anreisetag möglich.

     -  Erfolgt eine Stornierung/ ein Vertragsrücktritt am Anreisetag oder bis 7 Tage vor dem Anreisetag, dann steht dem                      Gasthaus eine Entschädigung in voller Höhe der vertraglich vereinbarten Übernachtungsleistung zu.

 4.2 Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern das Gasthaus dem Gast im Vertrag eine Option
       eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das                       Gasthaus keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren                     Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.



5. Rücktritt des Gasthauses

5.1  Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.2 
      eingeräumt wurde, ist das Gasthaus ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom 
      Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen.


5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.7 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen
      einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Gasthaus gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag
       berechtigt.

5.3 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. 
       Es besteht insbesondere falls:

      – höhere Gewalt oder andere vom Gasthaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich                         machen;

     – Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des          Zwecks, gebucht werden;

     – das Gasthaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen                     Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gasthauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies             dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gasthauses zuzurechnen ist;

     – eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;

     – eine nicht vertragsgemäße Nutzung des gemieteten Zimmers vorliegt, dazu zählen z. Bsp.
         ein Verstoß gegen das Nichtrauchergebot, Vandalismus, Verursachung von Verschmutzungen oder Verunreinigungen,               die über das normale Maß einer üblichen Nutzung des Pensionszimmers hinausgehen.
 
     – ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;

     – das Gasthaus von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss           wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Gasthauses nicht ausgleicht oder             keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Gasthauses gefährdet erscheinen;
  
     – der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft                   nach  § 807 Zivilprozessordnung erteilt, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet           oder seine Zahlungen eingestellt hat;

     – ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus                 sonstigen Gründen abgelehnt wird.

5.4  Das Gasthaus wird den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in
       Kenntnis zu setzen.

5.5  In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf 
       Schadensersatz. 


6. An- und Abreise/Parkmöglichkeiten

6.1 Der Gast erwirbt grundsätzlich keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei 
      denn, das Gasthaus hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab ca. 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur 
      Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in
       Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat 
      das Gasthaus das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass 
      der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Gasthaus steht insoweit ein Rücktrittsrecht 
      zu.

6.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Gasthaus spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur 
      Verfügung zu stellen. Danach kann das Gasthaus über den ihm dadurch entstehenden Schaden 
      hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14:00 Uhr oder darüber hinaus den 
      Tageszimmerpreis in voller Höhe in Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, dem Hotel 
      nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

6.5 Der Gast hat die Möglichkeit, sein Fahrzeug auf dem Parkplatz „Schützenplan“, der 
       sich direkt an unser Grundstück anschließt, kostenfrei zu parken. 
       Die Freiflächen innerhalb unseres Grundstückes sind ausschließlich dem Personal und den 
       Tagesgästen vorbehalten, die unser Restaurant oder Veranstaltungen auf unserem Festsaal
       besuchen. 


7. Haftung des Gasthauses

7.1 Das Gasthaus haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den 
      gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Gasthaus ausschließlich wegen 
     der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung 
     wesentlicher Vertragspflichten. Für durch den Gast eingebrachte Sachen haftet das Gasthaus                                                             entsprechend den gültigen gesetzlichen Vorschriften. Für Wertsachen, Bargeld oder Kredit- oder ähnliche Karten                       übernimmt das Gasthaus keine Haftung; ein Einbringen der genannten Sachen erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko             und eigene Gefahr des Gastes.  Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher                               Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der                       Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und           Vertretern haftet das Gasthaus in demselben Umfang.

7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der
       Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher 
      Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, 
      Verzugs oder Unmöglichkeit.

7.3 Der Gast hat kein Recht auf Nutzung der sich im Grundstück des Gasthauses befindlichen 
       Parkmöglichkeiten. Diese sind ausschließlich dem Personal und den Gästen unseres Saal- und 
       Restaurantbetriebes vorbehalten. Die Gäste der Pension haben die Möglichkeit zum Parken
       auf dem Parkplatz „Schützenplan“, der sich unmittelbar hinter dem Grundstück des Gasthauses
       befindet. Parkt der Gast trotzdem auf zum Grundstück des Gasthauses gehörenden Flächen, so
       geschieht dieses auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. 

7.4 Weckaufträge werden vom Gasthaus nicht ausgeführt.

7.5 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das
      Gasthaus übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die
      Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. 
      Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind 
      ausgeschlossen. Das Gasthaus ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist 
      unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen 
      Fundbüro zu übergeben.

7.6 Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.


8. Haftung des Gastes 

8.1 Verliert der Gast seine Schlüsselkarte oder übergibt er diese an eine dritte Person, so haftet der Gast allein für deren                  Verlust und/oder eine mögliche missbräuchliche Verwendung der Schlüsselkarte durch dritte Personen. Diese betrifft                insbesondere daraus resultierende Diebstähle, Sachbeschädigungen die sowohl das Eigentum/den Besitz des Gastes                  selbst, anderer Gäste, des Gasthauses oder Betriebszugehörige des Gasthauses betreffen.

8.2  Für Schäden im Zimmer/ am Gebäude die vom Gast beabsichtigt oder unbeabsichtigt
       herbeigeführt werden, haftet der Gast (möglicher Weise seine Haftpflichtversicherung) in 
       vollem Umfang. Gleiches gilt für vom Gast mitgebrachte Tiere.

8.3  Für Schäden an Einrichtungsgegenständen im Zimmer / im Gebäude die vom Gast beabsichtigt 
        oder unbeabsichtigt herbeigeführt werden, haftet der Gast (möglicher Weise seine 
        Haftpflichtversicherung) in vollem Umfang. Gleiches gilt für vom Gast mitgebrachte Tiere.

8.4 Verursacht der Gast oder sein mitgebrachtes Tier Verschmutzungen und Verunreinigungen am
       Zimmer, am Gebäude oder an Einrichtungsgegenständen, die über das normale Maß bei einer 
       üblichen Nutzung eines Pensionszimmers hinausgehen, dann wird der Gasthausbetreiber diese 
       Verschmutzungen oder Verunreinigungen auf Kosten des Gastes beseitigen lassen.

8.5. Anlagen, die der Sicherheit von Gästen und dem Gasthaus dienen (Elektronische Schlösser, mechanische Schlösser,                    Feuermelder, Sirenen, Feuerlöscher, Netzwerkgeräte, u. a.) dürfen vom Gast weder in ihrer Funktion beeinträchtigt,                  noch beschädigt, zerstört, demontiert, verändert oder missbräuchlich verwendet werden. Erfolgt eine derartige                            Handlung trotzdem, dann haftet der Gast für alle daraus resultierenden Sach- /oder Personenschäden.

8.6 Der Gast ist darüber informiert, dass wir ausschließlich Nichtraucherzimmer vermieten.
       Raucht der Gast trotzdem im Zimmer (dieses schließt auch das Rauchen am Fenster ein),
       dann stellt dieses ein nicht vertragsgemäßes Verhalten des Gastes dar. Das Gasthaus hat das 
       Recht, den Beherbergungsvertrag sofort zu kündigen. Für die vertragsgemäße Wiederherstellung 
       des Zimmers als Nichtraucherzimmer wird das Gasthaus die dafür anfallenden Kosten in 
       Rechnung stellen.

9. Schlussbestimmungen- salvatorische Klausel

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss                       unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die                   Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung                     treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der                   unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

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